Portalthemen

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    Hauptinhalt

    Die Anmeldung zum Schuljahr 2024/2025 ist abgeschlossen

    Holzbläser vor der Villa Rothermund

    Bewerbungen sind erst wieder zum Schuljahr 2025/26 möglich. Die Termine der Eignungsprüfungen werden dann auf unserer Internetseite veröffentlicht. Bis dahin wünschen wir allen, die sich für eine Ausbildung am Landesmusikgymnasium interessieren, eine gute Zeit - und würden uns freuen, Euch und Sie bei unseren Konzerten begrüßen zu können!

     

    Aktuelles

    Die Frühjahrsausgabe des AUFTAKT Magazins ist online!

    Die neue Ausgabe unseres Magazins »AUFTAKT« steht nun für alle bereit - Konzerte, Wettbewerbe, Interviews und Kunst- sowie Theaterprojeke ergeben einen bunten Strauß unterschiedlichster Eindrücke der vergangenen Monate.

    Die Ergebnisse des Wettbewerbs »Jugend musiziert« 2024

    Viele unserer Schülerinnen und Schüler nahmen am Landeswettbewerb erfolgreich teil. Die Ergebnisse können Sie hier nachlesen:

    Konzerte und Veranstaltungen

    Wir sind sehr froh, dass sich unser Konzertkalender wieder gefüllt hat. Unsere Konzerte und Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres finden sie unter dem Reiter »Veranstaltungen«.

    Informationen zum Bewerbungsverfahren am Sächsischen Landesgymnasium für Musik

    Die Bewerbungsunterlagen für das kommende Schuljahr werden digital über das Bewerbungsportal der Hochschule für Musik Dresden HISinOne eingereicht. Den Link zum Portal sowie alle weiteren Informationen zu den Bewerbungsfristen, notwendigen Unterlagen und den Terminen für die Eignungsprüfungen erhalten sie unter dem Punkt Aufnahmeverfahren.

    Gymnasiale Bildung

    Schulgebäude Kretschmerstraße 27

    Musikalische Bildung

    Villa Rothermundt, Mendelssohnallee 34

    Internat

    Internatsgebäude

    Veranstaltungen/Konzerte

    JSO im Kulturpalast Dresden

    Transparenzhinweis

    Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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