Konzerte und Veranstaltungen
Wir sind sehr froh, dass sich unser Konzertkalender wieder gefüllt hat. Unsere Konzerte und Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres finden sie unter dem Reiter »Veranstaltungen«.
Das Junge Sinfonieorchester Dresden lädt herzlich ein zu seinem Sinfoniekonzert unter dem Titel „Debüt“:
Johannes Brahms war bezüglich der Sinfonie ein Spätzünder: Bis zum Alter von 43 Jahren ließ er sich mit seinem sinfonischen Erstling Zeit. Schließlich feierte Brahms 1876 die Uraufführung seiner 1. Sinfonie, die seit dem aus den Konzertsälen nicht mehr wegzudenken ist. Ihr Debüt als Solist*innen mit dem Orchester des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik feiern zwei junge Talente aus den eigenen Reihen. Eröffnet wird das Konzert mit dem symphonischen Gedicht "Pastorale d'été" von Arthur Honegger.
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Wann | Freitag, 22. März 2024 - 19:30 Uhr |
Wo | Konzertsaal im Kulturpalast Dresden |
Tickets | erhalten Sie hier. |
Bewerbungen sind erst wieder zum Schuljahr 2025/26 möglich. Die Termine der Eignungsprüfungen werden dann auf unserer Internetseite veröffentlicht. Bis dahin wünschen wir allen, die sich für eine Ausbildung am Landesmusikgymnasium interessieren, eine gute Zeit - und würden uns freuen, Euch und Sie bei unseren Konzerten begrüßen zu können!
Viele unserer Schülerinnen und Schüler nahmen bereits am Regionalwettbewerb erfolgreich teil. Die Ergebnisse können Sie hier nachlesen:
Wir sind sehr froh, dass sich unser Konzertkalender wieder gefüllt hat. Unsere Konzerte und Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres finden sie unter dem Reiter »Veranstaltungen«.
Die Bewerbungsunterlagen für das kommende Schuljahr werden digital über das Bewerbungsportal der Hochschule für Musik Dresden HISinOne eingereicht. Den Link zum Portal sowie alle weiteren Informationen zu den Bewerbungsfristen, notwendigen Unterlagen und den Terminen für die Eignungsprüfungen erhalten sie unter dem Punkt Aufnahmeverfahren.
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.